Häufig gestellte Fragen und Antworten
1. Wie verkaufe ich mein Auto bei Leon Automobile?
Nach einer Terminvereinbarung und einer ausführlichen Begutachtung, bei uns oder bei Ihnen vor Ort, nennen wir Ihnen
unser Kaufangebot.
2. Wie erfolgt die Abwicklung?
Wir schließen einen Kaufvertrag und bezahlen den vereinbarten Betrag.
3. Wann bekomme ich mein Geld?
Sofortige Barzahlung oder per Sofortüberweisung.
4. Bekomme ich einen Nachweis über die Abmeldung?
Den Nachweis über die Abmeldung des Fahrzeuges senden wir Ihnen per E-Mail oder per Post.
5. Kaufen Sie auch Transporter und LKWs an?
Auch LKWs, Transporter und Wohnmobile werden von uns angekauft.
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6. Ist dieser Service, den ihr hier anbietet, völlig kostenlos?
Sollte es zu keinem Kauf oder Verkauf kommen, entstehen für Sie keinerlei Kosten.
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7. Mein Fahrzeug ist nicht fahrbereit, kauft ihr trotzdem sowas an?
Ja, auch nicht fahrbereite Fahrzeuge werden von uns angekauft.
8. Was hebt euch von der Konkurrenz ab? Warum soll ich bei euch mein Fahrzeug verkaufen?
Unsere über 20-jährige Präsenz auf dem Markt, spricht für unsere Seriosität und Ernsthaftigkeit sowie auch die Zufriedenheit der Kunden, die aus unserer Kundenbewertung ersichtlich ist.
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9. Mein Fahrzeug steht abgemeldet. Habt ihr eine Möglichkeit, es zu überführen?
Ja, wir können Fahrzeuge jederzeit mit einem PKW Transporter oder unseren Überführungskennzeichen abholen.
10. Sprecht ihr auch andere Sprachen?
Gerne betreuen wir Sie auf Deutsch und Englisch
11. Kauft ihr auch Hybrid und Elektrofahrzeuge an?
Unser Ankaufsteam ist auch mit dem Ankauf von Hybrid und Elektrofahrzeugen vertraut.
12. Mein Fahrzeug ist defekt und steht in einer Werkstatt. Würden Sie es auch von dort abholen?
Ja, auch das ist möglich.
13. Ich finde meinen Fahrzeugschein nicht mehr, kann ich es trotzdem bei ihnen verkaufen.
Ja, durch unseren Zulassungsdienst sind wir in der Lage für verlorene Fahrzeugdokumente ein Aufgebot zu erstellen.
14. Mein Fahrzeug ist auf meinen Vater gemeldet, wie kann ich es euch verkaufen?
Für einen solchen Verkauf benötigen wir eine vollständige Vollmacht des Fahrzeughalters.